Ihre Rechtsanwältin - deutschlandweit

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

In allen Phasen des Strafprozesses – vom Strafbefehl über das Ermittlungsverfahren, die Untersuchungshaft, die Strafhaft – bis hin zur Haftentlassung. 

Für Sie da in jeder Phase des Strafverfahrens, im Ordnungswidrigkeitsverfahren und bei polizeirechtlichen Fragen.

Egal ob Strafbefehl, Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Freiheitsstrafe oder Bewährung – nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. 

Rechtsgebiete &
Arbeitsschwerpunkte

Sie können sich bei allen Fragen des Strafrechts und des Strafvollzuges an mich wenden.

Strafhaft

Sie oder angehörige Personen wurden bereits rechtskräftig Verurteilt und befinden sich in einer JVA

Ersatzfreiheitsstrafe

Es war Ihnen nicht möglich eine Geldstrafe zu bezahlen und jetzt sollen sie in Haft bzw. Ihnen droht eine solche Maßnahme

Entlassungs-vorbereitung

Sie befinden sich aktuell in (Straf-)haft und wollen sich auf Ihre Entlassung vorbereiten oder sie haben juristische Fragen bezüglich einer früheren Entlassung.

Strafverfahren

Sie haben bereits eine Ladung zur Hauptverhandlung und brauchen juristischen Beistand oder sie befürchten, dass ein solches Verfahren in naher Zukunft auf Sie zu kommen wird.

Untersuchungshaft

Gegen Sie oder angehörige Personen liegt ein Haftbefehl vor und sie befinden sich in der JVA bzw. Ihnen droht eine Verhaftung.

Bewährung

Sie wurden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt oder haben Fragen zur einer eventuellen Bewährung nach der Entlassung.

Strafbefehl

Gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen und sie wollen Ihre Möglichkeiten ausloten oder Einspruch einlegen.

Vernehmung

Sie wurden von der Polizei oder Staatsanwaltschaft als beschuldigte Person oder Zeug:in vorgeladen und benötigen Hilfe bei der Vorbereitung oder Begleitung.

Ablauf - Erste Schritte

Mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft konfroniert? – Zu nächst keine Panik und nicht unüberlegt handeln. Ich begleite Sie und/oder Ihre Angeöhren gerne durch den Prozess. 

01

Keine Aussage

Zunächst ist es wichtig gegenüber der Behörden keinerlei Aussagen zu tätigen. Egal ob als beschuldigte oder angehörige Person. Schweigen ist zunächst nie falsch.

02

schnellstmöglich Beratungstermin verinbaren

Meist sind Fristen zu beachten. Falls Sie selbst in Haft sitzen komme ich auch gerne in die JVA. Auch Angehörige können zur Beratung kommen.

03

Stratgie

Wir werden gemeinsam eine Strategie erarbeiten. Ich erkläre dabei alle Schritte so transparent und nachvollziehbar als möglich. Wenn notwendig folgt die Mandatsübernahme.